(1)
Der Vorstand besteht aus 7 von der Mitgliederversammlung gewählten Personen:
(A) dem geschäftsführenden Vorstand
- der/dem Vorsitzenden
- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
- der/dem Schatzmeister/in
- der/dem stellvertretenden Schatzmeister/in
- der/dem Schriftführer/in
- der/dem Tafelmanager/in
- der/dem stellvertretenden Tafelmanager/in
(2)
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren
gewählt. Er bleibt auch nach Ablauf der Wahlperiode so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird. Wiederwahl ist zulässig.
Tritt ein Vorstandsmitglied vorzeitig zurück, wird der Nachfolger entsprechend der Restzeit gewählt.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt in nachstehender Reihenfolge:
Im 1. Jahr werden gewählt:
- Vorsitzende/r
- Schriftführer/in
- der/die stellvertretende Tafelmanager/in
Im 2.Jahr werden gewählt:
- Stellvertretende/r Vorsitzende/r
- Schatzmeister/in
Im 3.Jahr werden gewählt:
- Tafelmanager/in
- der/die stellvertretende Schatzmeister/in
Durch diese Reihenfolge soll vermieden werden, dass der gesamte geschäftsführende Vorstand zur gleichen Zeit abgelöst wird, was zu Schwierigkeiten in der Leitung des Vereins führen könnte.
(3)
Der oder die Vorsitzende, oder im Falle der Verhinderung der oder die
stellvertretende Vorsitzende, beruft die Sitzungen des Vorstandes ein. Zwischen der Einladung und der Sitzung müssen 4 Tage liegen. Bei Dringlichkeit kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich.
(4)
Der Vorstand berät und beschließt über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit
sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er vollzieht die Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(5)
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit. Er ist
beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
(6)
Vorstand i.S.d. § 26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand. Jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten gemeinsam, wobei mindestens einer der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende sein muss.
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